Vielfältige Anspruchsgruppen werden auch mit dem englischen Begriff Stakeholder bezeichnet. Als Stakeholder wird eine natürliche oder eine juristische Person (z.B. eine Institution) verstanden, die ein Interesse an der wirtschaftlichen Entwicklung eines Unternehmens hat. Hierzu gehören z.B. die Aktionäre, Bürger, Umweltschutzverbände, Journalisten oder staatliche Institutionen.